Betriebliches Gesundheitsmanagement definieren wir bei prosund als:
Die Anforderungen der modernen Arbeitswelt sind hoch: Technischer Fortschritt, Globalisierung und demografischer Wandel setzen Unternehmen und Mitarbeitende stark unter Druck. Darunter leidet häufig die Gesundheit. Neben Muskel-Skelett-Erkrankungen sind heute psychische Erkrankungen die Hauptursache für Arbeitsunfähigkeit (AU).
BGM hilft, die psychischen und physischen Belastungen bei der Arbeit zu erkennen, zu reduzieren und besser zu handhaben.
Damit Gesundheit und Leistungsfähigkeit länger erhalten bleiben.
Gesunde Arbeitsbedingungen fördern die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Das wirkt sich indirekt auf viele Bereiche aus:
Sind Arbeitsplätze und -abläufe gesundheitsfördernd gestaltet, beugt das Erkrankungen vor oder kann zumindest deren Eintreten verzögern. Über diese präventive Aufgabe hinaus verstehen wir BGM als ganzheitlichen und langfristigen Prozess.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement soll den Beschäftigten und dem Unternehmen nachhaltige Vorteile bringen. Darum nimmt BGM nach unserer Definition beides in den Blick: das gesamte Unternehmen sowie die einzelnen Beschäftigen und ihren individuellen Lebensstil.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst drei Bereiche:
AUG und BEM sind in Deutschland für Arbeitgebende verpflichtend. BGF ist für Arbeitgebende freiwillig.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Bestandteil des BGM. Sie umfasst Strategien und Maßnahmen, mit denen Unternehmen die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten aktiv fördern.
Arbeitgebende sind nicht verpflichtet, solche Gesundheitsmaßnahmen anzubieten. Doch immer mehr Unternehmen tun es. Denn die Vorteile der BGF sind klar:
Mit gezielten Gesundheitsangeboten und präventiven betrieblichen Maßnahmen setzen Arbeitgebende an zwei Punkten an:
Die BGF-Maßnahmen sind vielfältig. Bei der Auswahl geeigneter Bausteine ist darauf zu achten, dass die Gesundheitsangebote sich sinnvoll in die Unternehmensstruktur integrieren lassen. Je nach den Bedingungen im Unternehmen und den Bedürfnissen der Beschäftigten sind z. B. möglich:
Anders als der Arbeitsschutz im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, sind BGF-Maßnahmen in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch dem Staat und den Krankenkassen ist der Nutzen bewusst. Daher unterstützen sie Arbeitgebende, die freiwillig die Gesundheit ihrer Beschäftigen fördern wollen, auf verschiedenen Wegen.
Ihre Ansprechpartner*innen bei prosund informieren und beraten Sie dazu und helfen Ihnen, die Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.