Finanzielle Hilfen für die Betriebliche Gesundheitsförderung in Unternehmen gibt es vom Staat und von den Krankenkassen. prosund aus Münster berät Sie und hilft Ihnen, die BGF-Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt die Gesundheitsförderung im Betrieb steuerlich: Jährlich bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter*in können Arbeitgebende zusätzlich zum Arbeitslohn steuerbefreit erbringen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern und Krankheitsrisiken zu verhindern bzw. zu mindern.
Steuerbefreit werden Maßnahmen, deren Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entspricht. Dazu zählen z. B. Angebote zu:
Alle BGF-Bausteine von prosund können Sie als steuerfreie Leistung anbieten. So lässt sich das Betriebliche Gesundheitsmanagement ideal als Benefit für Ihre Mitarbeitenden einbinden.
Auch die Krankenkassen fördern die Betriebliche Gesundheitsförderung. Sie beteiligen sich sowohl an der Planung und praktischen Umsetzung von BGF-Maßnahmen als auch an der Finanzierung. Einige Krankenkassen belohnen das Engagement von Arbeitgebenden für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden durch Bonusprogramme.
An welchen betrieblichen Gesundheitsangeboten die Krankenkassen sich beteiligen, regelt der „Leitfaden Prävention” des GKV-Spitzenverbandes. Darin sind spezifische Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen festgelegt. Zu den von den Krankenkassen geförderten Leistungen gehören unter anderem:
Der „Leitfaden Prävention” gibt die Richtlinien vor. Um die konkrete Umsetzung kümmern sich die einzelnen Krankenkassen vor Ort. Diese gestalten ihre Programme zur Förderung der BGF unterschiedlich aus.
prosund pflegt seit Jahren gute Kontakte mit großen Krankenkassen. Wir helfen Ihnen gern, Ihre Gesundheitsangebote und deren Finanzierung mit den passenden Ansprechpartner*innen abzustimmen und die BGF-Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Nutzen Sie unser großes Gesundheits-Netzwerk für vorteilhafte Kooperationen bei Ihrer BGF!